Standesamt
Anmeldung einer Eheschließung
Nachfolgend sind die grundlegenden Voraussetzungen für die Anmeldung einer Eheschließung aufgelistet. Falls Sie Fragen haben, können Sie sich an einen Standesbeamten wenden, am besten bei dem Standesamt, in dem die Eheschließung stattfinden soll.
Zuständig für die Anmeldung der Eheschließung ist das Standesamt, in dessen Bezirk einer der Eheschließenden seinen Haupt- oder Nebenwohnsitz hat. Falls mehrere Wohnsitze vorhanden sind, empfiehlt es sich, das Standesamt auszuwählen, an dem die Eheschließung stattfinden soll.
Nachdem der Standesbeamte die Anmeldung geprüft hat und keine Hindernisse festgestellt wurden, ist eine Eheschließung innerhalb von sechs Monaten möglich. Nach dieser Frist verliert die Anmeldung ihre Gültigkeit.
Es ist möglich, ein Stammbuch der Familie zu erwerben, in dem beglaubigte Ausdrucke von staatlichen Personenstandsregistern (z.B. Ehe- oder Lebenspartnerschaftsregister) und später Geburtsurkunden der Kinder abgelegt werden können. Trauzeugen können bestimmt werden, sind jedoch nicht mehr verpflichtend.
Die Eheschließung ist von beiden Verlobten gemeinsam anzumelden.
Für die Anmeldung der Eheschließung bringen Sie bitte folgende Unterlagen mit
Wenn Sie deutsche Staatsangehörige sind und noch nicht verheiratet waren:
- Personalausweis oder Reisepass
- aktuelle beglaubigte Abschrift Ihres Geburtseintrages
- eine Aufenthaltsbescheinigung ihres zuständigen Einwohnermeldeamtes
- ggf. Einbürgerungsurkunden, Spätaussiedlerbescheinigungen, Namensänderungen
Wenn Sie schon verheiratet waren:
zusätzlich:
- aktuellen Registerauszug der letzten Ehe mit Auflösungsvermerk und ggf. Wiederannahme eines früheren Namens (erhältlich beim Eheschließungsstandesamt)
- das rechtskräftige Scheidungsurteil der letzten Vorehen
- bzw. Sterbeurkunden der früheren Ehepartner
Wenn Sie gemeinsame Kinder haben:
zusätzlich:
- Geburtsurkunde und die Urkunde über die Anerkennung der Vaterschaft für jedes Kind
- ggf. Urkunde(n) über die Erklärung der gemeinsamen elterlichen Sorge (Sorgerechtserklärung)
Wenn einer der Verlobten nicht deutscher Staatsangehöriger ist:
Besuchen Sie uns bitte zu einem persönlichen Gespräch, in dem wir mit Ihnen klären, welche Unterlagen erforderlich sind.
Sie können uns auch eine E-Mail senden bzw. erreichen uns auch telefonisch.
Telefon: 038372 – 75018
E-Mail: standesamt(at)amtusedom.de
Mit freundlichen Grüßen
Ihr Standesamt

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